dingbank,
die
.
›Sitz des Gerichts, Gerichtsstätte‹; metonymisch: ›Gericht als Institution; Gerichtsverhandlung‹;
zu  13,  116.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
I, 9; vgl.  1,
3
.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
fragen
)
an die d. einbringen / vorbringen, etw
. (z. B.
ein herrengeding
)
an der d. anstellen / halten, etw. in der d. aussagen / bekennen, j. in der d. erscheinen, vor der d. klagen, jm. etw. geben
;
d. des hofgerichts / talgerichts
;
die gehegte d
.

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1624
):
und die vrogen demnegst [...] auf erfordern der erbhern an die dinkbank zu Deutz vor- und einbringen sollen.
Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1635
, Hs. A):
ein hohes gericht oder herrengeding [...], so gleichfals zu dreien malen im jahr an der dingbank [...] gehalten wird.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
194, 18
(
thür.
,
1474
):
Nigkel Parner zcu Hanßin Rußen unde alle synen guttern vor gehegeter dingbang [...] geclaget hat.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Anno etc. 64 wart umb senth Gerdruden kirchhoff zcu Halle [...] eyn mure geleith und die dingkbangk des talgerichtes hinder lem roten thorme genant.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Haben die freunde sulche wilkore in gericht und gehegter dingbank [...] bekant und ausgesagt.
Aubin, a. a. O. ;
Grosch u. a., a. a. O.
116, 25
;
Öst. Wb.
2, 216
.