dignität,
›Würde, Ansehen, (hoher) Status, Ehre, Autorität‹; speziell: ›mit einem Amt, einer Position verbundene Würde‹; teilweise Tendenz zur Metonymie, dann: ›Amt, Position‹.
Seit Beginn des 16. Jhs.
Syntagmen:
d. haben / tragen
; etw. die d. sein
; jn. bei der d. verbleiben lassen, in die d. erheben / setzen, mit der d. päppeln, zu der d. erheben, etw
. (z. B. worte
) in der d. bestehen
; die d. des rates
; die geistliche / gleiche / grosse / höchste d
.Belegblock:
,administratio‘, das ist, das einer neben seinem bistumb, abtey odder dignitet habe.
Es sall auch vor demselben [...] bergkgerichtt [...] nymandt kein redner, der geistlich ader eynich dingnitet an im hatt, gebrauchen.
ein gewaltiger Koͤnig [...] / der habe einen seiner Diener zu grosser Dignitet vnd Herrligkeit erhaben / Im die pflege vnd Regierung seines gantzen Koͤnigreichs vertrawet.
Die worte bestehen in dreyerley; inn der elegantz [...] / in der composition [...] / vnd in der dignitet vnd ansehen.
die domini, die ihnen selbs mit titel und mancherlei digniteten wol gepeplet haben.
bürde der administration und verwaltung des hailigen reichs, auch anhangender dignitet, hochait, regierung.
Luther, WA ;
Rennefahrt, Statut. Saanen ;