dignität,
die
;
-Ø/-en
;
aus
lat.
dignitās
›Würde, Rang‹
(
Georges
1, 2156
;
Schulz/Basler, Neub.
4, 555
).
›Würde, Ansehen, (hoher) Status, Ehre, Autorität‹; speziell: ›mit einem Amt, einer Position verbundene Würde‹; teilweise Tendenz zur Metonymie, dann: ›Amt, Position‹.
Seit Beginn des 16. Jhs.
Bedeutungsverwandte:
(
das
4, (
das
1, ,  3, , ,  34, ,  12,  5, .
Syntagmen:
d. haben / tragen
;
etw. die d. sein
;
jn. bei der d. verbleiben lassen, in die d. erheben / setzen, mit der d. päppeln, zu der d. erheben, etw
. (z. B.
worte
)
in der d. bestehen
;
die d. des rates
;
die geistliche / gleiche / grosse / höchste d
.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
,administratio‘, das ist, das einer neben seinem bistumb, abtey odder dignitet habe.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1509
):
Es sall auch vor demselben [...] bergkgerichtt [...] nymandt kein redner, der geistlich ader eynich dingnitet an im hatt, gebrauchen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
187r, 38
(
Leipzig
1588
):
ein gewaltiger Koͤnig [...] / der habe einen seiner Diener zu grosser Dignitet vnd Herrligkeit erhaben / Im die pflege vnd Regierung seines gantzen Koͤnigreichs vertrawet.
Opitz. Poeterey
24, 21
(
Breslau
1624
):
Die worte bestehen in dreyerley; inn der elegantz [...] / in der composition [...] / vnd in der dignitet vnd ansehen.
Goldammer, Paracelsus
5, 179, 26
(
1530
):
die domini, die ihnen selbs mit titel und mancherlei digniteten wol gepeplet haben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1559
):
bürde der administration und verwaltung des hailigen reichs, auch anhangender dignitet, hochait, regierung.
Ebd. Anm. 1 (
schwäb.
,
1544
/
5
):
zwen herrn, welche die höchste dignitet und würdin von des hailigen reichs wegen getragen und statpfleger genant worden.