dietrich,
der
;
-Ø/-Ø, -e
;
ütr. aus dem männlichen Personennamen.
›Nachschlüssel; Instrument, Werkzeug zum (unberechtigten) Öffnen von Schlössern; Generalschlüssel‹.
Syntagmen:
einen d. gebrauchen / machen
;
sich eines dietrichs gebrauchen
;
mit einem d. etw. aufschliessen / aufsperren / umgehen, die schlösser öfnen
;
dietriche zu aller könige kasten und kronen
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
5, 683, 23
(
preuß.
,
1521
):
di kleinschmide sollen iren gesellen die dietrich, damit man di schlos offnet, nicht mer zu gebrauchen vortrawen.
Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
Es haben auch dieselbigen buben [...] etzliche thoren ufgestossen, auch eine thor mit einem Diederich ufgeschlossen.
Luther, WA (
1539
):
der Bapst macht aus solchen schluͤsseln zween Dietrich zu aller Koͤnige kronen, kasten, zu aller welt beutel.
Alberus
Bb ijv
(
Frankf.
1540
):
Schluͤssel / nach dem rechten gemacht / dietherich.
Skála, Egerer Urgichtenb.
111, 12
(
nwböhm.
,
1573
):
sie hetten mit Einem Ditterich bißweiln mit schlusseln aufgesperret.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
es ist ein blosser schein, vnder welchem das arme Volck [...] betrogen vnd beraubet wird, ärger als von offentlichen Dieben mit allen ihren Diebsschlüsseln, Dietrichen vnd anderen dergleichen passe-par-tout.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1578
):
da sich ainer der dietrich oder hackenschließl gebrauchen wurde, solle unverzogen seiner obrigkeit angezaigt werden.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
71r, 34
;
Wintterlin, a. a. O. ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 424, 16
;