dienstmagd,
auch
dienstmeid,
die
;
–/-e
.
›in einem Dienstverhältnis stehende weibliche Person‹; oft ohne Angabe des genauen Rechtsverhältnisses und Arbeitsbereichs; in religiöser Überhöhung auch für die Gottesmutter gebraucht; die Zuschreibungen schwanken zwischen Klugheit, Fleiß (einerseits) und Trägheit, lockeren Sitten (andererseits);
vgl.  9,  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  7, .
Syntagmen:
eine d. haben / pfänden / beschlafen, zur ehe nemen, keiner arbeit verdriessen, ein brief eine d. betreffen, jm. die d. abspannen, das weib als eine d. mit füssen treten
;
j. eine d. sein, die gemeine nicht die d. des officials sein
;
die d
. (Subj.)
waschen, lon verdienen, gut gewinnen, ein kind tragen
;
der d. etw
. (einen Geldbetrag)
geben, einer d. (Maria) nach (Gottes) wort geschehen
;
in den dienstmägden tragheit finden, den zehent von den dienstmägden fordern, jn. vor eine d. halten
;
die d. der herzen
;
die arme / kündige / leibeigene d
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1619
):
Ich bin ein dienst Magd deß Herren.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
, zu
1374
):
Unde fant man, daz zu Collen me dan hondert frauwen unde dinstmeide, di nit eliche manne enhatten, die worden in der danzerie alle kinde tragen.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
35, 8
(
omd.
,
1487
):
Dar Jnne bedeẇt menner ÿre weyber nicht (als ein dinstmaÿt) mitt fu̇ssen tretten.
Franck, Klagbr.
222, 19
(˹wohl
Nürnb.
˺
1529
):
Ja
[die Kleriker]
sind einer solichen vnuerschampten stirn / daß sie auch den zehend von dem lidlon der armen dienstmaid knecht vnd tagloͤner duͤrffen fordern.
Strauch, Schürebrand (
els.
,
E. 14. Jh.
):
wellent ehte ir den künftigen frühten noch gedencken, alse die kündigen dienstmegede und die gritigen arbeiter und guͦt gewinnen.
Lemmer, Brant. Narrensch.
97, 2
(
Basel
1494
):
Tragkeit fyndt man jn allen gschlechten | Vor vß jnn dienst maͤgten / vnd knechten.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
die [...] leibaigen dienstmaid gewesen ist und nachmals von im freigelassen ist.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1629
):
so soll kein frau noch dienstmagt [...] bei solchen obbemelten prünnen weder waschen noch anders außgießen und außflächen.
Qu. Brassó
4, 283, 14
(
siebenb.
,
1664
):
derselbige durchschiesset ein Czeklesch Dienstmad.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
172, 23
;
Koller, Ref. Siegmunds ;
Lauater. Gespaͤnste
21v, 23
;
Müller, Stadtr. Ravensb.
273, 15
;
Rechn. Kronstadt
3, 314, 13
;
Dietz, Wb. Luther .