diebisch,
sehr vereinzelt:
deubisch,
Adj.
1.
›diebisch, räuberisch, verbrecherisch‹; auch: ›verstohlen, verschlagen, hinterhältig‹; als Eigenschaft von Personen und personifizierten Tieren; Syntagmen:
etw. d. an fremde orte tragen, d. im winkel schleichen, Christo d. etw. nemen, der hase etw
. (z. B. kraut
) d. ablesen / austragen
; der diebische gang / kretschmer / lecker / schalk, die diebische frau / rotte / sache
›Freveltat‹, das diebische zugreifen, die diebischen hände / leute / mäuse / weiber
.Belegblock:
Eyn solcher diebscher kretzmer ist der Bapst auch.
Ein falscher Lehrer ist wie ein Pfaw / der hat ein Englisches gewand / ein Teuffelisch gesang / vnd Diebischen gang.
Wenn auch das Kannin oder Hase / | Diebisch meines Herren kraut ablase / | Jn keinem wege ich
[die Katze]
das zu gabe / | Sondern biß jhn die gurgel abe. wie vill haben von des spils wegen dyebische hend.
Du leugst mich [die köchin] an, du diebscher schalck, | Wolst mich an meinen ehren schmehen.
das nit fil christen von doctor Martinus leren wegen zuͦ andacht bewegt werden / allein [...] pfaffen megt diebschlich vnd verstollen zuͦ der ee zuͦ nemmen.
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Vgl. ferner s. v. .Syntagmen:
die diebische habe, das diebische gut, die diebischen schätze
.