definitiv,
wohl
das
;–/-e
.›endgültiges Urteil‹;
zu .
Wortbildungen:
definitiverat
Belegblock:
Aber die andern acta, in denen diffinitive oder sonst auf wichtige interlocutorien
[›Zwischenbescheide‹]
beschlossen, soll der cammerrichter alle sambstag [...] außtheylen. Ebd.
95, 34
: So soll [...] die sach [...], darin sie strittig, an den cammerrichter [...] gelangen und zu derselben ermessenheit stehen, zu sollicher strittigen sachen [...] nach gelegenheyt, [...] auß den beysitzern zu verordnen oder aber dieselben in dem andern diffinitive-rhat [...] die relationes widerumb anzuhören.