decretieren,
V.
›erlassen, verordnen‹.;
zu .

Belegblock:

Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1632
):
zum vüerten ist durch ihr fürstl. Gnaden decretiert und beschlossen worden [...].
A. à S. Clara. Glori (
Wien
1680
):
unangesehen von GOtt selbsten diß decretiret / hat sich gleichwohl ein verwegener Boͤßwicht gefunden / der gern gestohlen.
Schulz/Basler
1, 130
.