declaration,
die
.
›(ggf. schriftliche) Erklärung, Kundgebung; Darlegung‹, in einem Beleg (
Laufs,
s. u.) ist möglicherweise die Verhängung der Acht gemeint;
vgl.  2.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
185, 6
(
Mainz
1555
):
Wo aber der oder die, denen also gebotten, ungehorsam sein würden, soll alßbaldt der keyserlicher fiscal gegen dem oder denselbigen ungehorsamen zu der declaration uff obgemelt mandat unverzüglich [...] procediren.
Toeppen, Ständetage Preußen
4, 132, 18
(
preuß.
,
1453
):
nochdem der legat unserm hailigen vatter, dem babst, hab geantwurtet den bunt mit seiner declarunge
[Kompromißform zwischen
erklärung
und
declaration
?]
, die da stund auff dem stucke.
Sudhoff, Paracelsus (
1530
):
dasselbig ist nun fürhin mer astronomisch und philosophisch dan medicinisch, darumb ich auf dismal in solcher declaration stilstand und befilchs den zweien professionibus, astronomiae und philosophiae.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
7, 116, 35
(
Straßb.
1520
):
vnd mit vnserm schreiben in nit weiters dan verursacht haben sich baß zuͦ erkleren / das solche declaration bei cristlichem verstand moͤg bleiben.
Rot
303
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 62
.
Vgl. ferner s. v. .