davonmachen,
V.
›sich (meist heimlich) entfernen, fliehen‹;
vgl.  23.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
668, 5076
(
Magdeb.
1608
):
Vnd ob wol der Koͤnig bedacht / | Wie er sich heimlich davon macht.
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v. ,  2.