darüber,
selten
darober,
drüber,
Adv.
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Bewegungsrichtung einer Person / eines Gegenstandes oberhalb einer Bezugsgröße oder auf die Oberfläche einer Bezugsgröße hin, auch über die Oberfläche einer Bezugsgröße hinweg: ›über diesen Gegenstand / Ort (hinweg)‹.
Syntagmen:
d. gehen / kommen / setzen / ziehen, etw. d. giessen / machen
.

Belegblock:

Thür. Chron.
8r, 9
(
Mühlh.
1599
):
der Todten war so viel / das sie Hannibal ließ in das Wasser Cello werffen / vnnd eine Bruͤcken auß jhnen machen / daß er mit seiner Rotte daruͤber zoch.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Du bist die starcke Brucken, | Daruber alle Frommen, | Wol durch den Strudel kommen.
Stopp, Kochbuch S. Welserin
7, 8
(
Augsb.
1553
):
wan dú es an wilt richten, so geúß die brie dariber.
Sappler, H. Kaufringer
1, 280
;
Stopp, a. a. O.
7, 3
;
42, 9
.
Vgl. ferner s. v.  2,
2
.
2.
Lokaladv. zum Ausdruck der Situierung eines Gegenstandes oberhalb einer Bezugsgröße: ›über diesem Gegenstand, diesem Ort‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, .
Syntagmen:
d. sein
.

Belegblock:

Thür. Chron.
1v, 16
(
Mühlh.
1599
):
Man sagt sie [die Arche Noah] habe sechs Kammer gehabt / Eine / da der Vnflat in kam / darüber war eine Thuͤr / da die zwo vnd die drey Kammer zusammen stiessen.
M. Cunitia. Ur. Prop. .
3.
zum Ausdruck der Ausrichtung vor allem geistiger und kommunikativer Handlungen auf eine Bezugsgröße: ›über diese Sache, diesen Zustand, diese Handlung‹; meist nach Verben des Denkens, Urteilens und Kommunizierens; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  3,  3,  3,  4.
Syntagmen:
d. halten / kommen / reden / urteilen, d. uneins werden, jn. d. verweisen, etw.
(z. B.
ein gewissen, einen eid
)
d. machen / tun, etw.
(z. B.
ein gebet
)
d. sprechen
.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Hie were es zeit und not, das die oͤberkeit ein strenge gebot liesse ausgehen und hart daruber hielte
(›streng darüber wachte‹).
Ebd. (
1540
):
Das hat er selbs gebilliget, das man nicht darff ein Gewissen daruber machen.
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
138, 24
(
rhfrk.
,
um 1435
):
Hertzog Nymo sagt yme wie sie dar uber georteilt hetten.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
jeder [...] wil diesen grossen Gefangenen fuͤr sich behalten / daruͤber werden die gemeine Soldaten miteinander uneins.
Palm, Veter Buoch (
schles.
, Hs.
E. 14.
/
A. 15. Jh.
):
Do gienc er vnd vant aber den schillinc; dar ober sprach er aber sin gebet vnd gienc wider heym.
Klein, Oswald
112, 337
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
64, 39
;
Piirainen, Igl. Bergr. 43, b,
6
.
Vgl. ferner s. v.  2.
4.
Temporaladv. zum Ausdruck der Gleichzeitigkeit von Handlungen / Ereignissen: ›während dieser Zeit, bei dieser Tätigkeit; währenddessen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5.

Belegblock:

Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
89, 1
(
Frankf./M.
1626
):
So nahmen doch alle Mittziehende einhelliglich das Geluͤbde auff sich / das gelobte Landt vnnd Jerusalem zu gewinnen / oder daruͤber zusterben.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1549
):
wo aber ainer darueber begriffen wurd der haimlich holz abhacket und weckfueret.
Perez, Dietzin
1, 131, 21
;
Lohmeyer, K. v. Nostitz ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
307, 23
.
5.
Kausaladv.: ›auf Grund dessen, deshalb‹; auch relativer Gebrauch.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Wer hat uns die gewalt gegeben, das man aus eines menschen [...] werck ein Exempel, ia ein gebot und Artickel des glaubens mache, daruber man ketzer verbrennet?
Ebd. (
um 1540
):
das sie [die Gleubigen] endlich wider alle jre Feinde obligen vnd siegen, ob sie wol druͤber leiden muͤssen.
A. à S. Clara. Deo Gratias (
Wien
1680
):
zitterte er [Kaͤyser Valens] an dem ganzen Leibe dergestalt / daß es ihn gedunckte / alle Glieder und Senn-Adern wollen sich zertheilen / daruͤber zerreisset er das Papier.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Moscouia
C 1v, 20
.
Vgl. ferner s. v.  1.
6.
zum Ausdruck einer adversativen Beziehung: ›trotzdem, dagegen‹.
Syntagmen:
etw. d. tun
›gegen eine Regelung / ein Verbot verstossen‹.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1402
):
er sol sie auch niht benoͤten dheins aufgebens noch gescheffts, geschehe ez aber darüber, daz sol weder kraft noch maht haben in dhein weise.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
45
):
daß fürohin kain gut, so hie gewirkt wirt, ungeschauet außer diser statt nit geführt werden soll. wer das darüber tätte [...], den oder die sollen und mügen zunftmaister und zwelfer von webern nach gestalt der sach straffen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
17. Jh.
):
Dass kein angesössener in aigen oder dorf Grillenberg und Veitsau kein knecht aufnemen solle der den nachbahrn schadhaft seie [...]. wehr es aber dariber thätt, der ist der herrschaft mit leib und guet in der straff.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1346
, Hs.
15. Jh.
):
Wir verpieten [...] allen chnappen harnasch ze tragen, ân wem es der perchrichter sunder erlaubt, wer aber es daruber trait [...], der ist uns verfallen funf pfunt.
Sappler, H. Kaufringer
12, 286
;
Mell u. a., Steir. Taid. .
7.
Modaladv. zum Ausdruck des Überschreitens oder Überbietens einer (quantitativen oder qualitativen) Bezugsgröße: ›über diese Menge, diese Sache hinaus; mehr als dieses‹; oft mit dem Moment des Zusätzlichen: ›außerdem, überdies‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, ,  3.

Belegblock:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
, zu
1392
):
Unde di von Straspurg hatten di stat wol bestalt, torne, porten unde muren, unde darober hatten si bi zwenzig dusent man wol gewapent unde zu dem stride bereit.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
25, 38
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
Darzu sint in dem kopf aus herzen grunde geende sinne, mit den ein mensche, wie ferre er wil, gar snelle reicht: in die gotheit, und darüber gar, klimmet der mensche mit den sinnen.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1456
):
sint do erslagen hundert tusent und doúber.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
47, 33
(
tir.
,
1464
):
das tu [Jesu] erstanden wërest von den toten [...]. Vnd darüber, tu güetiger Jesu, so pistu gesëczt worden zu ainem richter von got der lebentigen vnd der toten.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
21, 11
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. .