darzwischenlegen,
V.
›zwischen zwei Parteien vermitteln, in einen Streit schlichtend eingreifen‹.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Derowegen legte sich der Graf Fuentes Gubernator von Mayland / im Namen des Koͤnigs in Spanien darzwischen / brachte die Partheyen erstlich zum Stillstand.