darzälen,
›jm. etw. (bes. Geld) vorzählen, um es ihm anschließend zu übereignen‹.
Belegblock:
Köbler, Ref. Wormbs
78, 7
(
Worms
1499
):
heller. die ich yme also bar dargezelt vnd vergenüget habe.
Ob sich einer [...] bekennet etlichs gelihen geldes das yme nit worden noch dargezelt were.