darweisen,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. aufzeigen, vorweisen, beweisen‹.
Wortbildungen:
darweisung
.

Belegblock:

Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
Aus Lesung hier wol kurtz abnem / | daß disem sey wirst mercken; | Diß weißt dir dar / ein grosse Schaar | der Krancken / Blinden / Krommen / | Vnd and’rer mehr / die all daher | Gesundheit new bekommen.
2.
›jm. eine Schuld nachweisen; jn. einer Sache überführen‹.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
15. Jh.
):
mag er in dann derweisen nach lantsrechten, so sol er im sein hab gelten, daz er daran nicht schäden nem.