darneben,
daneben,
Adv.
1.
Lokaladv., teilweise Pronominaladv. zur Kennzeichnung des Ortes: ›daneben‹.
Syntagmen:
d. greifen / stechen / stehen, etw. d. ausschreiben
.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
suche alßdann das vorgeschriebne Jahr in der Tabel rande / und schreibe daneben aus / aller 3 spalten num.
Bächtold, N. Manuel. Elsli
282, 703
(
Basel
1530
):
Dass wir in zank, nid und hader lebend. | Sie stechen, ob gott wil, all darnebend.
Lauater. Gespaͤnste
17r, 27
(
Zürich
1578
):
Wenn einer zuil trinckt [...] so sicht er ein ding vil anderst an dã es aber an jm selb ist. Er meint es standind zwei liechter vff dem tisch / wenn es nit mee dann eins ist: er wil das glaß od’ den baͤcher erwütschen / vnd gryfft darnebend.
Sappler, H. Kaufringer
14, 532
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
das hort die küngin alles eben, | wann si stuond nicht ferr daneben.
Fichtner, Füetrer. Trojanerkr.
21, 3
(
moobd.
,
1473
/
8
):
Vor, hinden unnd daneben – | wo man hin sach, do was et freüden vil.
M. Cunitia. a. a. O. ; ;
Bächtold, a. a. O. Abl.
121, 266
; Papst
82, 1357
;
Zingerle, Inventare ;
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v.  7.
2.
Modaladv. zur Kennzeichnung der Erweiterung: ›außerdem, darüber hinaus‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  7, ,  3.

Belegblock:

Harms u. a., Alberus. Fabeln
77, 6
(
Frankf./M.
1550
):
Jst einer huͤbsch vnd from daneben / | Vnd fuͤhrt ein fein vernuͤnfftig leben.
Thür. Chron.
10r, 25
(
Mühlh.
1599
):
Dieser [Bawr] stund dem gemeinen nutz wol für / das jhm das Volck geneigt vnnd günstig war / doch so war er darneben ein Tyran.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
,
1610
/
8
):
Weil du hast so ein alten Mann, | Kanst du doch wol darneben | Annemen einen jungen.
Roloff, Brant. Tsp.
2138
(
Straßb.
1554
):
Dreihundert eeweib hatt ich bim leben | Und sibenundert metzen darneben / | Deren mich ettlich hant darzuͦ bracht | Das ich nit mehr an Gott gedacht.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
[er] war freundlich auch darneben / | Und anmütig in seinem Leben.
Qu. Brassó
5, 422, 4
(
siebenb.
,
1610
):
das ganze Volk [...] in freier Kost gehalten und den Inwohner etlichen grossen Schaden getan mit Stehlen [...] und auch den Wirt viel darneben gekost.
Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. Weibe ;
Peil, Rollenhagen. Froschm.
564, 1837
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
331, 1
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ; ;
Roloff, Brant. Tsp.
2465
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Vgl. ferner s. v. ,  2, (Adj.) 4, (V.) 1,
2
 12,
1
 2.