darbieten,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. reichen, hingeben, zur Verfügung stellen‹;
vgl. (V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
1
 3,  1; vgl.  6.
Wortbildungen
darbieter
›Helfer, Diener‹ (dazu bdv.:  14,  1).

Belegblock:

Reichmann, Dietrich. Schrr.
256, 33
(
Nürnb.
1548
):
Wer das weiß / vnd glaubet / der empfindet / das Gott eine gnedige / vnnd helffende hand hat / die er vns reicht / vnnd darbeutet.
Sappler, H. Kaufringer
15, 95
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
zestund si im ir mundlin rot | gar lieplichen pote dar.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
Als sie nun [...] dem Kind das aus Teig gemachte Haͤndlein uͤberreicht / vnd dargeboten.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
45, 4
(
tir.
,
1464
):
Meine oren die han ich etwen dargeboten den vnüczen worten.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Minister, Ein diener / darbieter / helffer.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
222
, b;
Sappler, a. a. O.
5, 481
;
Bauer, a. a. O.
95, 25
;
2.
›jn. für ein Amt / eine Stelle zur Wahl vorschlagen‹.

Belegblock:

Qu. Schweiz. Gesch. (
halem.
,
1470
):
Und als uff dem ostermontag min herr schultheis [...] die yenner hat heissen einen nüwen schultheissen darbieten.
3.
›sich für jn. / etw. ausgeben‹.

Belegblock:

Qu. Schweiz. Gesch. (
halem.
,
1470
):
seit herr Adrian, das ire abgseite fyend inen nit mer schadens moͤchtind zuͦfuͤgen, dann dise understuͦndent, die sich denocht für ire mitburger, schirmer und obere darbutind.
4.
bedeutungsverwandt zu  3.