dar|treten,
V., unr. abl.
›an diesen Ort, dahin, heran treten‹; speziell auch: ›vor Gericht treten‹;
vgl.  3.
Syntagmen:
in kreis, in das concilium d
.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1563
):
Bestelten ein verhurtes weib, | Welche groß schwanger war von leib, | Die tratt ins concilium dar | Vor der ketzrischen bischoff schar.
Zu disem kampff, da tratten dar | Die zwölff blinden in kreiß zumal.
Dietz, Wb. Luther ;
Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 128
.