darüberhin,
Adv.
›darüberhinaus, außerdem‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  7,  3.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
welcher aber darüberhin ungehorsamb außbleiben und die arbeit hindern wurde, der soll der gerichtsherrschaft iedes mahl umb dreisig kreuzer in die straff verfahlen.