darüberhin,
›darüberhinaus, außerdem‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2,
7,
3.
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
(
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
welcher aber darüberhin ungehorsamb außbleiben und die arbeit hindern wurde, der soll der gerichtsherrschaft iedes mahl umb dreisig kreuzer in die straff verfahlen.