darüberfaren,
drüberfaren,
V., unr. abl.
›etw. übergehen, nicht beachten‹.

Belegblock:

Stambaugh, Friederich. Saufft.
36, 12
(
Frankf./O.
1557
):
Und da man sich ja schmuͤcken / wolte oder solte / das sich ein jeglichs nach seinem Stande / und nach seinem vermuͤgen oder reichthumb schmuͤcke / und nicht druͤber fare.
Schmitz, Schiltb.
142, 2
.