dahinter,
darhinter,
Adv.
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Situierung eines Gegenstandes / eines Ereignisses auf der Rückseite oder der dem Sprecher abgewandten Seite einer Bezugsgröße: ›hinter diesem Gegenstand, diesem Ort‹.
Syntagmen:
d. liegen / stehen
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Dann dieses Liecht durch Mawren siht, | Zeugt alles was darhinder ligt.
Chron. Strassb. (
els.
,
1362
):
es brante ouch daz hüs zu Buͦbenecke und die dernebent wider die metzige. die derhünder stont, zuͦ deme Affen und dernebent, die blibent.
Boos, UB Aarau (
halem.
,
1371
):
uff miner schúre und dem bongarten derhinder.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1235
;
Dirr, Münchner Stadtr. .
2.
zum Ausdruck einer verborgenen Eigenschaft, Idee, usw.: ›hinter dieser Sache, Angelegenheit, Handlung‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Der Aposteln Leben und Lere ist Ja, das Leben aber der Welt und was sie redet, ist Nein, gute wort und nichts da hinder, die welt verspricht viel, wenns aber zum treffen koͤmpt, ist niemand daheim.
Vgl. ferner s. v.  8.