dahintenlassen,
V., unr. abl.
›jn. oder etw. zurücklassen, im Stich lassen, vergessen, vernachlässigen‹;
vgl.  10.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Neumann, Rothe. Keuschh.
5235
(
thür.
,
1. H. 15. Jh.
):
dy sich veller rede under winden, | di lassen di sunde nicht da hinden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
110, 32
(
Nürnb.
1548
):
Den glauben aber / das wir durch das blut Christi erkauffet / vnd erloͤset sind / [...] lest der Bapst vnd sein hauff nicht allein dahinden / sonder verfolget noch alß ketzer / dise die das volck zu solchem glauben [...] vermanen.
Heidegger. Mythoscopia
31, 3
(
Zürich
1698
):
Diesen Sisennam haben die Roͤmer so fleissig gelesen / daß sie ihn auch in Feldzuͤgen nicht dahinden gelassen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1527
):
und giengen die frauen von mannen und die mann von frauen und ließen kinder und guet alles dahinden.
Roloff, Brant. Tsp.
340
;