dachtropfen,
der
,
selten
die
;
–/-Ø
.
1.
›vom Hausdach tropfendes Wasser‹; zu  2, (
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
M. 15. Jh.
):
in di weg verrer dann sein dachtrophen vielen.
2.
›durch den Tropfenfall vom Dach gebildete Vertiefung im Boden, die zugleich als Grenzmarkierung dient‹;
zu  2.
Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
 2.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1630
):
In iedem hauß ist sondere freihait als weit der tachtropfen wehrt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
, Hs.
17.
/
18. Jh.
):
Es soll niemantß dem andern fröflich unter sein tachtropfen nachvolgen noch schlachen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
so hat solche [henen, tauben, gänse, anten] ein ieder ohne jemand anderen schaden zu halten, wo entgegen dieselbe außer der tachtrupfen unbefreiet weren.
Schmitt, Ordo rerum
54, 25
;
Siegel u. a., a. a. O. ;
Rintelen, B. Walther
187, 15
;