curieren,
V.;
aus
lat.
curāre
›Sorge tragen‹
(
Georges
1, 1833
).
›jn. ärztlich behandeln, heilen, jm. von etw. abhelfen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, ,  21213, ,  1,  6,  2, .
Syntagmen:
jn.
(z. b.
einen kranken / patienten / schaden / sünder, eine person
) /
etw.
(z. B.
eine fistel / krankheit / paus / ein anmal
)
c.
;
jn. geistlich, mit einem kraut c.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Der Patient [...] muß mit strengen erschrecklichen mitteln curirt werden.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
179v, 32
(
Leipzig
1588
):
Wie ein Artzt gar manchen Krancken curirt vnd gesund machet.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
763
(
osächs.
,
1607
):
er hat sich gewiss gelegt nider | vnd seine Peuss, [...] | Mitt fleiss Curiren Lassen.
Sachs (
Nürnb.
1558
):
Wo im nicht beut Christus sein hand | Der himelisch artzt und heyland, | Der den sünder geistlich curirt.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Er hat auch [...] nit kinden curriert werden, wiewol vil uncostens darauf verwendt worden.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
Ich will zwar jetzt von denen nicht sagen / welche [...] ohne Vnderschied in die Baͤder lauffen / vnd vermeynen darinnen curiret zu werden.
Vgl. ferner s. v.  1,  1.