creditor,
›Gläubiger‹;
vgl. .
Wortbildungen:
creditorbuch
Belegblock:
die namhaftigen penck oder creditori in Lion.
so soll derjenig der creditor oder gleubiger [...] vorgehen.
Sollen die herrn [...] daß nicht einiger der justiz, noch zu schaden der creditoren auskommen möge, fliessige obsorg tragen.