convenieren,
V.;
aus
lat.
convenīre
›zusammenkommen‹
(
Georges
1, 1654/60
).
›zusammenkommen und damit hinsichtlich e. S. übereinkommen‹; trans.: ›jn. zusammenrufen und damit zu einer Übereinkunft zwingen‹.
Bedeutungsverwandte:
 23, ;  14; zu letzerem Aspekt:  3.

Belegblock:

Rot
300
(
Augsb.
1571
):
Conuenirn, zamkomen / sich samlen. Jtem eins werden / vberkommen / wol eins mit einander sein / wol mainen aneinander.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
[sollen] dergleichn bediente in schloß vor den herrn hauptmann zu Rothenfels convenirt und beklagt werden.