bürgergrosche,
der
;
-n/–
.
›Steuer, Abgabe zur Erlangung der Bürgerschaft‹; zu
1
 2, (
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. Anm.(
m/soobd.
,
16.
/
18. Jh.
):
da widrifals ein solcher aber so sich wider die burgerliche pflicht verhaltet, mit hinausgebung seines burgergroschen vor infam solle erklärt [...] werden.