buscherbe,
der
.
›Erbe eines Waldstücks‹;
zu
1
 1, (
der
1.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1565
):
und sollen ein jeglicher einen ernstlichen und wahren eid zu gott und seinen heiliegen ausschwören, jederzeit den waldgräfen und allen, sowol kleinen als großen buscherben treu und hold zu sein.