burgrechtlehen,
das
.
›Lehen, das zu Diensten auf einer Burg, bes. zu ihrer Bewachung verpflichtet‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .

Belegblock:

Maag u. a., Habsb. Urbar
2, 1, 378, 3
(
alem.
,
um 1320
):
Her Jans von Münchwile hat inne ein purchrechtlehen ze dienen ze Kyburch auf der chinde gut.