burggut,
das
;
–/-e
.
›das einem Burgbewohner für seine Dienste, bes. beim Schutz der Burg, zum Lehen gegebene Gut‹;
zu ,
1
 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .

Belegblock:

Mon. Boica, NF. (
nobd.
,
1414
):
So seint die burckgute, die zu dem slosse Cadolczburg gehoren.
So leihet er von hant diese hernachgeschriben guter von des egenanten burggutes wegen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1444
):
und man peutet auch vil guts, daz man zu Steinach in der stat in dem purggut nam der Waldenfelser.