bundsstat,
die
.
›einer Vereinigung, einem Bund angehörende Stadt‹;
zu (
der
4, (
die
3.

Belegblock:

Memminger Chron. (
Ulm
1660
):
In der Wochen / vor S. Lorentz-Tag / war eine grosse Versamblung hier von allen Bunds-Städten.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Rheins, da man den künig von Frankreich nun krönt, ain puntstat.