bundshilfe,
die
;
-Ø/–
.
›Hilfe für einen Bund, z. B. durch Stellung einer Kriegsmannschaft‹;
zu (
der
4.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
ob der hertzog von Wirttenberg wider den pund zuͤg, wie man ain eilende hilf sol schicken, und folgt vorgemellte austailung er eilenden pundshilf hernach.