bundentag,
der
.
›Tag eingeschränkter Gerichtshandlung‹;
vgl.  16,  6.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
vnde of eyn man begriffen wart an der hanthaften dat, / den schirmet dichein buͤnden tac.