budener,
der
;
–/-Ø
.
›Inhaber eines Verkaufsstandes, einer Bude‹;
zu
1
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
1, 544, 11
(
preuß.
,
1431
):
alle die vor den steten wonen, als erbgertener und budener.
Preuss. Wb. (Z)
1, 858
.