buchrecht,
das
.
›schriftlich festgelegtes Recht‹;
zu  3, (
das
5.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Aber weil solche vogel seltzam sind und da zu das exempel ferlich [...] ists besser jnn stettigem regiern das gemein buchrecht halten.
Dietz, Wb. Luther ;