bubenstük,
das
;
–/-stücke
, auch
-stük
.
›gemeine Tat, Schurkenstreich, Freveltat, Verbrechen‹;
zu  3,  8.
Syntagmen:
ein b. anzeigen / erfinden / strafen / treiben
.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Das dritte bubenstucke ware, das er meinen g. herrn mit den vier pfandtdörffern betroge, die handtvesten gefelschet.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Ihr hertz zům anschlag boͤser that | Ein bůbenstuck erfunden hat.
Dedekind/Scheidt. Grob.
203, 14
(
Worms
1551
):
Oder was du lang zeit für dück | Getriben hast vnd bůbenstück. | Dann vil sind die so meisterlich | Ir schalckheit fein berhümen sich.
Trunz, Meyfart. Rhet.
1, 355, 3
(
Coburg
1634
):
O du meyneydige Fregella / wie leichtlich bistu durch dein eygen Bubenstück verschmachtet.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
72v, 2
(
Leipzig
1588
):
zu diesen zeiten / Sonderlich in gegenwertiger Thewrung / viel solcher vnartigen böse Eltern gefunden werden / die jre Kinder zum stelen / vnd andern grewlichen Bubenstücken / halten.
Sachs (
Nürnb.
1553
):
Solt man eim ieden schenckn und geben, | So würdens mit gestercket eben | Und fort ir bubenstück zu treiben.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
4539
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
Hast du freyheit / so zoͤig die mir / | Das man nit reden doͤrff von dir | Dein bůben stuck / dein boͤsen list, | Dorinn du überwunden bist.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
So hat es vormal auch ain bůbenstück gebraucht.
Fuchs, Murner. Geuchmat
5204
(
Basel
1519
):
vormals nant ichs schelmen stück, | Wo einer thadt ein bůben stück.
Turmair (
moobd.
,
1529
):
man darf der hailigen geschrift gar nit, solche bubenstuck anzuzaigen und zu strafen.
Skála, Egerer Urgichtenb.
181, 9
(
nwböhm.
,
1575
):
Er wider fug Noch Recht gehabt hatt // Mich auff fill puben stuck geweiset hat.