brunnenzins,
der
.
›Abgabe für die Brunnennutzung‹;
zu (
der
12.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Boner, Urk. Aarau
976, 12
(
halem.
,
1679
):
auch jährlich auff Martini von disem mir bewilligten brunnen ein pfund pfenning als ein brunnenzinß geflissenlich abzůrichten.