brunnengeld,
das
.
›Abgabe für die Brunnennutzung‹;
zu (
der
12, (
das
4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
204, 13
(
rhfrk.
,
1695
):
Der gemeind gibt eine mannspersohn 4 fl.und eine weibspersohn 2 fl, vormunder 1 fl., brunnengelt begriffen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 843
.