brunnenflus,
der
;
–/
auch
.
›(fließendes) Brunnenwasser‹;
zu (
der
1.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
121, 8
(
rhfrk.
,
1599
):
die weegstein zue schädigen und die brunnenfluß auf die allmend zue leiten, ist verbotten bey der ainung.