brechwerk,
das
.
›technische Einrichtung zum Abbau von Erzen‹;
zu
4
 17.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1693
):
gegen getreuliche lieferung des ihro mt. davon gebührenden zehenden teils ungehindert brechen und das brechwerk nach bergmännischem gebrauch bauen zu können.