brechel,
die
.
1.
›Vorrichtung, in der (im Mittelalter) Personen wegen sittlicher Vergehen zur Beschämung öffentlich ausgestellt wurden‹.
Syntagmen:
jn. in die b. setzen / stellen; jn. mit der b. strafen
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
solle derselb niemants außgenomen 14 tag mit wasser und brodt in der keichen, ist es dan ein weib, 3 sontag nacheinander mit der prechl gestraft werden.
Ebd. (
m/soobd.
,
um 1600
):
das alßdan dieselbigen eheprecher etliche suntag nach in die pröchl gesezt.
Ebd. (
m/soobd.
,
1608
):
Wiert verbotten daß zeun aufreissen, spelten hinweck tragen, wer hinfüro betretten wüert soll ein halben tag in die prechl gesezt werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1610
):
Des fluchen und gottslestern bei dem wein, auf der gassen und aller orten abzustellen und mit stock und prechel zue straffen.
2.
›Gerät zum Brechen von Flachs und Hanf‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Öst. Wb.
3, 799
f.(a. 
1576
).