braugeschir,
das
;
–/re
.
›zum Brauen erforderliches Gerät‹;
zu  1,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , , .

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Auch woll eur weishait vermerken, wa von wir nemen sulle atzung im haus, losung, zins, pesserung unser heuser und preugeschirr.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 368, 29
(
oobd.
,
1554
):
sambt einem geprew biers, so er jherlichen in vnserm prewhaus in vnsern prewgeschiren durch vnsern prewmaister zu seiner gelegenhait zu thun fug macht vnd recht haben soll.