brantweintragen,
das
.
›das Herumtragen und Anbieten von Branntwein‹; zu ,
1
 2 (subst.).

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. f. (
m/soobd.
,
1608
):
desgleichen wierdt das wein- und prantweintragen auf den dörfern eingestölt und verboten.