brantweinschank,
der
.
›Recht auf Ausschank von Branntwein‹;

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Da wollen mir die Leute den Brante-wein-Schanck legen / den ich doch de facto, mit Recht und gutem Gewissen besitze.