brandsteuer,
die
.
›für Brandgeschädigte erhobene Steuer‹;
zu  1,  1.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
wie ful yetlichs dorf hat geben, ist mir nit alles wusset. Das ist die prandstewr, außgenomen die bundstraf, yetlich hauß 6 gulden.
Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1695
):
Moderationen der brand- und anderen steüren, dedicationen, underhaltung.