brandmeister,
der
.
›der offiziell (im 16. Jh., bes. während der Bauernkriege) mit der Brandlegung und -schatzung einer Ortschaft Beauftragte‹;
zu  1,  3.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
unserm brandmaister ainem, Joachim, marschalk zu Bappenhaim [...] die viertawsend guldin prandschatzung und das bulfer [...] zu bezalen schuldig, zu erheben befolhen.
Aber gemelt bed prandmaister bliben dannocht etlich tag hie, biß sie das erst halbtaile der prandschatzung vollendt einnamen.