brandmeister,
der
.›der offiziell (im 16. Jh., bes. während der Bauernkriege) mit der Brandlegung und -schatzung einer Ortschaft Beauftragte‹;
Belegblock:
unserm brandmaister ainem, Joachim, marschalk zu Bappenhaim [...] die viertawsend guldin prandschatzung und das bulfer [...] zu bezalen schuldig, zu erheben befolhen.