brachwiese,
die
;
–/-en
.
›brachliegende Wiese‹; zu (Adj.).

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1613
):
Die vierer sollen keine theil uß den auchtwaiden und der gemaind brachwiesen verkaufen.
Kläui, Urk. Kaiserstuhl
42, 16
(
halem.
,
1406
):
dieselben brachwiesen sol er nutzen, wenn korn da lit.