bröten,
V.;
zu
mhd.
brœten
›einem Brot verschaffen, einen im Brot, Dienst haben‹
();
nur als Part. Prät. belegt.
›jn. mit Nahrung versorgen‹, dann auch ›jn. zum Dienstboten haben‹;
zu  23.

Belegblock:

Schwäb. Wb. f. (a. 
1447
;
1583
);
Öst. Wb.
3, 1116
(a. 
1452
).