bräuebrief,
der
;
–/-e
.
›Urkunde über Braurechte‹;
zu  1,  1.

Belegblock:

Mon. Boica, NF.
2, 1, 36, 10
(
nobd.
,
1464
):
Haben auch vor mir nach inhalt ir prewͤebriefe ir guͤlt nicht geben, suͤnder alles verschwygen haben.