bräu|urbar,
das
;
-s/–
;
Grundwort zu
mhd.
urbor, urbar
›Zinsgut, Rente, Einkünfte‹
().
›(Einkünfte aus) Brauzins‹;
zu .

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1681
):
dass ihr diese ietzt erteilte freiheit an ihren recht- und gerechtigkeiten regalien absonderlich wegen des breuurbars [...] in alle wege unschädlich sein.