botmässigkeit,
die
.
›Herrschaft, Befehlsgewalt, Gerichtsbarkeit‹;

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
22, 23
(
Köln
1653
):
So ist auch nit gleich darumb die hohe Bottmessigkeit des Apostolischen Stuhls verneint.
Ebd.
39, 26
:
die jenigen [...] die von den Ober-Herrn / welchen solches zustehet / keine Sendung noch Bottmaͤssigkeit haben.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Daß sie des Bischoffs Recht [...] an sich gebracht / dahero sie sich fuͤr einen in geist und weltlicher Botmaͤssigkeit befreyten eigenmaͤchtigen Stand hielten.
Er gedachte das Land der Kayserl. unbeschraͤnckten Bottmaͤssigkeit zu unterwerffen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
sind Frey von allen beschwerden vnd Aufflagen, Zollfrey, keiner Jurisdiction noch botmässigkeit vnderworffen.
Bad. Wb.
1, 301
;