botgeld,
1.
›Gebühr (an Gerichtsknechte, Amtsleute) für eine Vorladung vor Gericht, Strafgeld‹; Belegblock:
was ein jede sach für frevel, bottgelter, straffen und unrechten uf ihme trägt.
sollen sie dem vogt solches allwegen anzaigen beym ayd, damit dem vogt das bottgeld und der obrigkeit ihr gerechtigkeit vorbehalten werde.
hiemit erlegt er den pauren das pottgelt, schepft seim ross wasser und liess es gleich gnug drinken.